Mehr Wohnungsbau für Wachstum und Arbeit
Berlin, 3. November 2008 – Der Wohnungsbau ist eine der wichtigsten Branchen in Deutschland und die Erfahrung zeigt: geht es dem Bau schlecht, dann geht es der Wirt-schaft schlecht. Investitionen in den Wohnungsbau sind deshalb das politische Gebot für die Beratungen der Bundesregierung über das Wachstumspaket am 5. November. Sie schaffen Arbeitsplätze und Wachstum in Deutschland. Gleichzeitig werden so ohnehin notwendige Investitionen in mehr Energieeffizienz und eine dem demografischen Wan-del angepasste Funktionalität der Bestandsbauten vorgezogen. Damit bleibt das Wohnen gerade für Familien und Senioren in den Metropolregionen bezahlbar.
In ihrem Fünf-Punkte-Programm fordert die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau e.V. (DGfM) von der Bundesregierung:
- Steuerliche Abschreibungen auf Immobilien erhöhen, damit sich Investitionen in den Wohnungsbau wieder lohnen
- KfW-Förderprogramme für seniorengerechtes Wohnen und die Förderung des Be-standsersatzes von Gebäuden ausdehnen und so qualitativ hochwertiges und nach-haltiges Bauen ermöglichen
- Handwerkerleistungen für selbstgenutzten Wohnraum steuerlich erleichtern und so Investitionen von Bauherren und Wohnungsbesitzern fördern
- Mietrecht investitionsfreundlich machen, indem notwendige Investitionen auf Mieter angemessen umgelegt werden können
- Konsequente Wohnraumförderung durch die Länder sichern, indem die Kompensati-onszahlungen des Bundes wirklich durch die Länder verdoppelt und zweckgebunden zur Förderung des Wohnungsbaus eingesetzt werden.
„Eine Milliarde Anschubfinanzierung durch staatliche Fördermaßnahmen für den Woh-nungsbau aktivieren erfahrungsgemäß bis zu acht Milliarden Euro zusätzliche Investitio-nen“, sagt Dr. Hans-Georg Leuck, Vorsitzender der DGfM. „Das schafft in der Branche bis zu 180.000 Arbeitsplätze und wäre eine sinnvolle und spürbare Unterstützung der konjunkturellen Entwicklung für Deutschland.“ Neben der konjunkturellen Unterstützung stellt sich die Politik damit gleichzeitig den Herausforderungen durch Klimaschutz, knapp werdenden und bezahlbaren Wohnungen in großen Städten sowie dem demografischen Wandel. „Da der notwendige Umbau von Wohnungen für die steigende Zahl von Single-Haushalten und älterer Menschen bei gleichzeitiger energetischer Sanierung der Gebäu-de sehr schnell teurer als ein Neubau wird, ist die Modernisierung oft nicht der beste Weg.“ sagt Dr. Ronald Rast, Geschäftsführer der DGfM. „Es ist immer zu prüfen, ob nicht der Bestandsersatz vor allem von Gebäuden aus den 50er und 60er Jahren die wirtschaftlich sinnvollere Alternative ist. Neu errichtete Bauten erfüllen funktionale und energetische Anforderungen oft zukunftssicher und damit nachhaltiger.“
Das Fünf-Punkte-Programm der DGfM im Detail
Für mehr Wachstum und mehr Wohnungsbau fordert die DGfM bei den anstehenden Beratungen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat die Umsetzung des Fünf-Punkte-Programms:
- Erhöhung der steuerlichen Abschreibungen: Die steuerlichen Abschreibungen auf Immobilien sind nach mehrfachen Kürzungen seit Januar 2007 auf dem Tiefstand von 2 Prozent linear festgeschrieben. Dies ist eine echte Blockade für Investitionen, da sich mit diesem Abschreibungssatz eine Investition in Wohnungsbauten schlichtweg nicht lohnt. Das Risiko, insbesondere bei Mietwohnungsbauten, ist zu hoch und die Ver-zinsung im Vergleich zu anderen Kapitalanlageformen zu niedrig. Die steuerlichen Ab-schreibungen müssen mindestens auf 4 Prozent linear erhöht werden – und das so schnell wie möglich, um Investitionen in diesem Bereich anzustoßen und Arbeit zu schaf-fen.
- KfW-Förderprogramme: Das Angebot günstiger Kredite über die KfW-Bank muss kurzfristig ausgebaut werden. Das betrifft die finanzielle Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und des neuen Programms für die seniorengerechte Umgestaltung der Wohnungsbestände („Wohnen statt Heim“). Vor allem ist es aber un-erlässlich, die KfW-Förderung mit einem speziellen Programm für den Bestandsersatz zu erweitern. Das trifft auf Wohnungen zu, bei denen die Vollsanierung ineffizienter wäre als das Abtragen und Neuerrichten.
- Ermäßigung von Handwerkerleistung: Ein kurzfristiger Anschub zur Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum wird durch eine einfache Änderung des Einkommens-teuergesetzes erreicht. Die Erweiterung von Paragraph 35a des Einkommensteuergeset-zes um die Ermäßigung der Aufwendungen von Handwerkerleistungen für Neubau und Umgestaltung von selbstgenutztem Wohnraum beseitigt eine Hürde für viele interessier-te Bauherren. Das sollte im selben Umfang wie für haushaltnahe Dienstleistungen um-gesetzt werden.
- Mietrecht investitionsfreundlich machen: Die Bundesregierung muss prüfen, wie investitionshemmende Regelungen im aktuellen Mietrecht schnell abgebaut werden können. Sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz und die demografische Funktiona-lität (Anpassung des Wohnungsbestandes für den erhöhten Bedarf an Single-Haushalten sowie für ältere und pflegbedürftige Personen) des Wohnungsbestandes werden gegen-wärtig dadurch behindert, dass anteilige Investitionskosten durch Beschränkungen des Mietrechts nicht auch angemessen an den Mieter weitergegeben werden können.
- Wohnraumförderung verbessern: Seit 2007 haben die Länder die Kompetenz über die Wohnraumförderung. Die Bundesregierung leistet dabei Kompensationszahlun-gen in Höhe von jährlich 518 Millionen Euro bis 2013. Die Länder setzen diese Kompen-sation nicht immer zweckgebunden ein. Vereinbart ist, dass die Länder diese Mittel in die Wohnraumförderung geben, mit Landesmitteln verdoppeln und in eine wirksame Wohnungsbaufördergesetzgebung umsetzen. Erst dann kommt die Wohnraumförderung bei jungen Familien, Menschen mit geringeren Einkommen und Senioren wirklich an.
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