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AfA für Wohngebäude auf 4%

Die steuerlichen Abschreibungsbedingungen sind für Bauherren eine der wichtigsten Grundlagen bei Planung und Umsetzung des Bauvorhabens. Nachdem die Abschreibungsmöglichkeiten seit den 90er Jahren um mehr als die Hälfte verringert wurden, sind positive Änderungen seitens der Politik gefordert, um einen deutlichen Anreiz für Investitionen in Neubauten oder Modernisierungsmaßnahmen zu setzen.

Zur Stärkung des Mietwohnungsneubaus in Wachstums- und Zuzugsregionen fordern wir die Wiedereinführung einer degressiven AfA für Wohngebäude – in Höhe von mindestens 4 %. Denkbar ist eine AfA für Wachstumsregionen oder eine AfA mit einer Komponente für energieeffizientes oder altersgerechtes Bauen. So wird auch eine „Gießkannenförderung“ in solchen Gebieten, in denen eher eine zu hohe Leerstandsquote den Markt belastet, verhindert.
Mindestens sollten aber die steuerlichen Abschreibungsbedingungen für Wohngebäude von gegenwärtig linear 2 % auf mindestens 4 % angehoben werden.