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Einkommensteuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Die Einkommensteuerermäßigung gemäß §35a EStG sollte auf die Inanspruchnahme von Planungs-, Architektur- und Handwerkerleistungen für den Neubau von selbst genutztem Wohneigentum ausgedehnt werden.

Diese Maßnahme macht Bauen attraktiver und erleichtert zusätzliche energetische Maßnahmen und die Anpassung des Wohnraums an senioren- oder familiengerechte Anforderungen. Zudem werden Anreize für mehr Umsätze und legale Beschäftigung gegeben. Durch die erhöhte Bautätigkeit ist mittelfristig von einem finanziellen Nutzen für den Staat und einer messbaren Stabilisierung des Arbeitmarktes auszugehen.